DSGVO über EUR-Lex
Die Datenschutz-Grundverordnung bleibt die europäische Hauptquelle für die allgemeinen Datenschutzgrundsätze.
Für 34a.org bleiben auch hier dieselben Quellen maßgeblich: Gesetze im Internet für das BDSG, EUR-Lex für die DSGVO und die bereits verlinkten offiziellen Einstiegsseiten.
Neue Aussagen werden nicht aus Drittquellen abgeleitet, sondern aus demselben festen Quellenrahmen wie der Rest der Website.
Die Datenschutz-Grundverordnung bleibt die europäische Hauptquelle für die allgemeinen Datenschutzgrundsätze.
Für Deutschland kommt das Bundesdatenschutzgesetz hinzu, insbesondere bei praxisnahen Spezialfragen wie öffentlich zugänglichen Räumen.
Datenschutz gehört nach der BewachV ausdrücklich zu den relevanten Sachgebieten.
34a.org fasst hier nur Grundfragen zusammen und ersetzt keine Einzelfallprüfung.
Videoüberwachung braucht einen klaren, nachvollziehbaren Zweck und darf nicht beliebig eingesetzt werden.
Betroffene müssen die Überwachung grundsätzlich erkennen können; verdeckte oder unklare Konstellationen sind besonders sensibel.
Umfang, Blickfeld und Speicherpraxis müssen auf das erforderliche Maß begrenzt bleiben.
Aufzeichnungen dürfen nicht unbegrenzt vorgehalten werden; Prozesse für Zugriff, Löschung und Zuständigkeit sind mitzuplanen.