§34a-Erlaubnis

Bewachungsgewerbe betreiben: Erlaubnis, Nachweise, Behörde

Wer gewerbsmäßig fremdes Leben oder Eigentum bewachen will, braucht die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese Seite ordnet die zentralen Voraussetzungen sauber ein.

Geprüft19.04.2026 Quellenbasis9 Verweise BereichThema
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Erlaubnispflicht nach §34a GewO

Die Erlaubnispflicht knüpft an das gewerbsmäßige Bewachen von Leben oder Eigentum fremder Personen an. Zuständig ist die jeweils zuständige Behörde; Detailanforderungen, Nachweise und Verfahren hängen vom Einzelfall und vom Land beziehungsweise der Kommune ab.

Wesentliche Erlaubnisvoraussetzungen

Die folgenden Punkte sind keine beliebige Checkliste, sondern ergeben sich aus §34a GewO und der BewachV.

Zuverlässigkeit

Die Behörde prüft, ob die antragstellende Person zuverlässig ist. Relevante Tatsachen können zur Versagung führen.

Geordnete Vermögensverhältnisse

Ungeordnete Vermögensverhältnisse können der Erlaubnis entgegenstehen.

Sachkunde

Für Gewerbetreibende ist der Nachweis einer erfolgreich vor einer IHK abgelegten Sachkundeprüfung eine zentrale Voraussetzung.

Haftpflichtversicherung

Der Nachweis der erforderlichen Haftpflichtversicherung gehört zu den bewachungsrechtlichen Voraussetzungen.

Mindestversicherungssummen nach §14 BewachV

Die BewachV nennt Mindestversicherungssummen je Schadenereignis. Die konkrete Versicherung muss zu Tätigkeit, Vertrag und Risiko passen.

Geprüft gegen: § 14 BewachV

Personenschäden

Mindestens 1.000.000 Euro je Schadenereignis.

Sachschäden

Mindestens 250.000 Euro je Schadenereignis.

Abhandenkommen bewachter Sachen

Mindestens 15.000 Euro je Schadenereignis.

Reine Vermögensschäden

Mindestens 12.500 Euro je Schadenereignis.

Beschäftigte und Leitungspersonal

§16 BewachV regelt Anforderungen und Verfahren für die Beschäftigung von Wachpersonen und Leitungspersonal. Praktisch wichtig ist: Unternehmen dürfen Personen nicht allein aufgrund einer Bewerbung einsetzen, sondern müssen Qualifikation, Zuverlässigkeit und Registrierung im bewachungsrechtlichen Verfahren sauber behandeln.

Einzelfall bleibt Behördensache

34a.org ersetzt keine behördliche Auskunft. Wenn Zuverlässigkeit, Anerkennung eines Nachweises, Registerstatus oder Einsatzart unklar sind, entscheidet nicht diese Website, sondern die zuständige Stelle beziehungsweise IHK im Rahmen ihrer Zuständigkeit.