Zuverlässigkeit
Die Behörde prüft, ob die antragstellende Person zuverlässig ist. Relevante Tatsachen können zur Versagung führen.
Wer gewerbsmäßig fremdes Leben oder Eigentum bewachen will, braucht die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese Seite ordnet die zentralen Voraussetzungen sauber ein.
Die folgenden Punkte sind keine beliebige Checkliste, sondern ergeben sich aus §34a GewO und der BewachV.
Die Behörde prüft, ob die antragstellende Person zuverlässig ist. Relevante Tatsachen können zur Versagung führen.
Ungeordnete Vermögensverhältnisse können der Erlaubnis entgegenstehen.
Für Gewerbetreibende ist der Nachweis einer erfolgreich vor einer IHK abgelegten Sachkundeprüfung eine zentrale Voraussetzung.
Der Nachweis der erforderlichen Haftpflichtversicherung gehört zu den bewachungsrechtlichen Voraussetzungen.
Die BewachV nennt Mindestversicherungssummen je Schadenereignis. Die konkrete Versicherung muss zu Tätigkeit, Vertrag und Risiko passen.
Mindestens 1.000.000 Euro je Schadenereignis.
Mindestens 250.000 Euro je Schadenereignis.
Mindestens 15.000 Euro je Schadenereignis.
Mindestens 12.500 Euro je Schadenereignis.