§34a GewO
Zentrale Grundnorm für Erlaubnis, Anforderungen an Wachpersonen und Grenzen der Befugnisse.
§34a GewO steht nicht isoliert. Für Praxis, Prüfung und Einordnung sind vor allem die BewachV, Datenschutzrecht, Grundnormen zu Notwehr und Selbsthilfe sowie Arbeitsschutzvorgaben relevant.
Diese Reihenfolge hilft bei der Einordnung allgemeiner Fragen.
Zentrale Grundnorm für Erlaubnis, Anforderungen an Wachpersonen und Grenzen der Befugnisse.
Detaillierte Ausgestaltung zu Unterrichtung, Sachkundeprüfung, Dienstanweisung, Ausweis, Kennzeichnung und weiteren Betriebspflichten.
Offizielle Übersichten und Rahmeninformationen zur Durchführung von Unterrichtung und Sachkundeprüfung.
Je nach Thema sind außerdem BDSG/DSGVO, StGB, BGB und DGUV-Vorschriften relevant.
Diese Sachgebiete nennt die BewachV ausdrücklich für die Unterrichtung; §9 BewachV verweist für die Sachkundeprüfung auf dieselben Themenbereiche.
Einschließlich Gewerberecht und der Abgrenzung zu Polizei- und Ordnungsbehörden.
Datenschutz ist eigener Pflichtbereich in der BewachV und in der Praxis oft eng mit Video- oder Personendaten verknüpft.
Im Unterrichtsrahmen werden unter anderem Besitz, Eigentum, Selbsthilfe und Haftungsfragen behandelt.
Mit Waffenbezug sowie den einschlägigen Notwehr- und Notstandsfragen.
Die Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste ist ausdrücklich Teil des Stoffs.
Einschließlich Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalation und interkultureller Kompetenz.
Grundzüge der Sicherheitstechnik gehören ebenfalls zu den ausdrücklich genannten Sachgebieten.
Diese Normen tauchen in Praxis und Prüfung regelmäßig auf.
Für Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume nennt §4 BDSG Voraussetzungen, Transparenzpflichten und Löschungsanforderungen.
§32 StGB definiert Notwehr als erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff.
§229 BGB regelt Selbsthilfe, §230 BGB deren Grenzen. Beide Normen sind für die saubere Abgrenzung wichtig.
Die Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste gehört zum ausdrücklich genannten Themenrahmen der BewachV.