Rechtsrahmen

Die wichtigsten Normen rund um §34a im Überblick

§34a GewO steht nicht isoliert. Für Praxis, Prüfung und Einordnung sind vor allem die BewachV, Datenschutzrecht, Grundnormen zu Notwehr und Selbsthilfe sowie Arbeitsschutzvorgaben relevant.

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§34aim Fokus

Welche Quellen zuerst maßgeblich sind

Diese Reihenfolge hilft bei der Einordnung allgemeiner Fragen.

§34a GewO

Zentrale Grundnorm für Erlaubnis, Anforderungen an Wachpersonen und Grenzen der Befugnisse.

BewachV

Detaillierte Ausgestaltung zu Unterrichtung, Sachkundeprüfung, Dienstanweisung, Ausweis, Kennzeichnung und weiteren Betriebspflichten.

IHK / DIHK

Offizielle Übersichten und Rahmeninformationen zur Durchführung von Unterrichtung und Sachkundeprüfung.

Ergänzende Grundnormen

Je nach Thema sind außerdem BDSG/DSGVO, StGB, BGB und DGUV-Vorschriften relevant.

Sachgebiete nach §7 BewachV

Diese Sachgebiete nennt die BewachV ausdrücklich für die Unterrichtung; §9 BewachV verweist für die Sachkundeprüfung auf dieselben Themenbereiche.

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Einschließlich Gewerberecht und der Abgrenzung zu Polizei- und Ordnungsbehörden.

Datenschutzrecht

Datenschutz ist eigener Pflichtbereich in der BewachV und in der Praxis oft eng mit Video- oder Personendaten verknüpft.

BGB

Im Unterrichtsrahmen werden unter anderem Besitz, Eigentum, Selbsthilfe und Haftungsfragen behandelt.

Straf- und Verfahrensrecht

Mit Waffenbezug sowie den einschlägigen Notwehr- und Notstandsfragen.

DGUV-Vorschrift

Die Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste ist ausdrücklich Teil des Stoffs.

Umgang mit Menschen

Einschließlich Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalation und interkultureller Kompetenz.

Sicherheitstechnik

Grundzüge der Sicherheitstechnik gehören ebenfalls zu den ausdrücklich genannten Sachgebieten.

Weitere häufig relevante Grundnormen

Diese Normen tauchen in Praxis und Prüfung regelmäßig auf.

BDSG §4

Für Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume nennt §4 BDSG Voraussetzungen, Transparenzpflichten und Löschungsanforderungen.

StGB §32

§32 StGB definiert Notwehr als erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff.

BGB §229 und §230

§229 BGB regelt Selbsthilfe, §230 BGB deren Grenzen. Beide Normen sind für die saubere Abgrenzung wichtig.

DGUV Vorschrift 23

Die Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste gehört zum ausdrücklich genannten Themenrahmen der BewachV.

Wachpersonen sind keine Polizeivollzugsbeamten

§17 BewachV verpflichtet den Gewerbetreibenden zu einer Dienstanweisung. Diese muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Wachperson nicht die Eigenschaft und die Befugnisse eines Polizeivollzugsbeamten oder sonstigen Bediensteten einer Behörde besitzt. Genau diese Abgrenzung ist für Praxis und Außendarstellung zentral.

Ausweis und Kennzeichnung

§18 BewachV regelt den Ausweis der Wachperson, das Mitführen während des Dienstes und für bestimmte Tätigkeiten auch die sichtbare Kennzeichnung mit Namen oder Kennnummer sowie Bezeichnung des Gewerbebetriebs. Auch diese Vorgaben gehören zum verbindlichen Rechtsrahmen des Bewachungsgewerbes.